E-Rechnung in Deutschland: Der vollständige Leitfaden
Was eine E-Rechnung gesetzlich ist, welche Formate zählen, wer wann betroffen ist, und wie Sie in der Praxis umstellen — mit allen Links zu den Details.
Was zählt gesetzlich als E-Rechnung?
Eine E-Rechnung im Sinne der europäischen Norm EN 16931 ist ein Dokument in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format — nicht einfach eine als PDF gescannte oder exportierte Rechnung. Der Unterschied ist wichtig: Software kann ein XML-Dokument automatisch auslesen, prüfen und in die Buchhaltung übernehmen, ohne dass jemand Beträge manuell abtippt. Ein normales PDF kann das nicht, egal wie gut es aussieht.
Die Formate: XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931
In der Praxis begegnen Ihnen zwei Formate, die beide der EN-16931-Norm entsprechen, sich aber technisch unterscheiden:
- XRechnung — reines XML, ohne visuelle Darstellung. Pflichtformat für Rechnungen an deutsche Behörden (B2G) seit 2020.
- ZUGFeRD — ein normales PDF mit eingebettetem XML. Für Menschen lesbar wie jede andere Rechnung, für Software maschinenlesbar über das eingebettete XML.
Für internationale Empfänger außerhalb Deutschlands kommt oft eine dritte Variante zum Einsatz: ein generisches EN-16931-Basisformat ohne die deutschen Zusatzanforderungen der XRechnung. Der ausführliche Vergleich mit konkreten Einsatzempfehlungen steht auf unserer ZUGFeRD-vs-XRechnung-Seite.
Wer ist betroffen, und ab wann?
Kurzfassung: Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen schon seit dem 1. Januar 2025 können — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Kleinunternehmerregelung. Beim Versenden gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027, danach ist E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend. Die genauen Stichtage, den 800.000-€-Schwellenwert für 2027 und was für Kleinunternehmer gilt, finden Sie im Detail auf der Fristen-Übersicht.
E-Rechnungen empfangen
Für den Empfang reicht technisch schon ein E-Mail-Postfach, das XML-Anhänge (ggf. mit eingebetteter PDF bei ZUGFeRD) annehmen kann — eine Pflicht zur aktiven Bereitstellung eines speziellen Empfangskanals besteht für die meisten Unternehmen nicht. Der eigentliche Aufwand liegt darin, die empfangene Rechnung weiterzuverarbeiten: das XML lesen, prüfen und in die eigene Buchhaltung übernehmen, statt sie nur abzulegen.
E-Rechnungen versenden
Beim Versenden haben Sie im Kern drei Optionen:
- XML/ZUGFeRD manuell erzeugen — mit einem Tool wie easy-invoice24 aus Ihren Rechnungsdaten ein korrektes, EN-16931-konformes Dokument erstellen und herunterladen.
- Per E-Mail versenden — das erzeugte Dokument direkt an den Empfänger mailen.
- Über das Peppol-Netzwerk versenden — ein europaweites Netzwerk für den direkten, standardisierten Rechnungsaustausch zwischen Buchhaltungssystemen, ohne manuellen E-Mail-Versand.
In die Buchhaltung übernehmen
Die erzeugte E-Rechnung landet am Ende in Ihrer Buchhaltung — entweder über einen DATEV-Buchungsstapel-Export (den auch Lexware importieren kann) für die Übergabe an Ihren Steuerberater, oder über eine direkte Anbindung an Lexware Office, die die Rechnung live als Entwurf in Ihrem Lexware-Konto anlegt. Details zu beidem: DATEV-Export und Lexware Office Anbindung.
Häufige Fehler beim Umstieg
- Ein PDF als „E-Rechnung“ ausgeben, ohne eingebettetes XML — erfüllt die gesetzliche Definition nicht, egal wie professionell es aussieht.
- Die Übergangsfristen mit einer generellen Befreiung verwechseln — die Fristen bis 2027/2028 verschieben nur den Versand-Zeitpunkt, die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025.
- Die Adresse nicht vollständig strukturieren — viele einfache Tools (auch easy-invoice24, siehe unsere Sicherheits- und Transparenzseite) pflegen die Empfängeradresse noch als ein Freitextfeld statt in Straße/PLZ/Ort aufgeteilt. Für den produktiven B2G-Einsatz vor dem Versand prüfen.
- Keine echte Validierung vor dem Versand an Behörden — die strukturelle Korrektheit einer XML-Datei sagt noch nichts über ihre Konformität mit den offiziellen KoSIT-Schematron-Regeln aus. Vor dem produktiven B2G-Einsatz lohnt sich eine echte Prüfung.
Häufige Fragen
Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn?
Ja — sofern es dem EN-16931-Profil entspricht (z. B. „Comfort“/EN 16931). Ältere ZUGFeRD-Profile wie „Basic“ erfüllen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht nicht in jedem Fall.
Brauche ich XRechnung oder reicht ZUGFeRD?
Für Rechnungen an deutsche Behörden (B2G) ist XRechnung vorgeschrieben. Für B2B-Geschäftskunden ist ZUGFeRD in der Praxis oft die bequemere Wahl, da es zusätzlich als normales PDF lesbar bleibt. Details: ZUGFeRD vs. XRechnung.
Muss ich sofort umstellen?
Zum Empfangen: ja, seit 2025. Zum Versenden: je nach Vorjahresumsatz erst 2027 oder 2028 — siehe die genauen Fristen auf unserer Übersichtsseite.
Wie hilft easy-invoice24 dabei?
easy-invoice24 erstellt XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen direkt aus Ihren Rechnungsdaten, prüft sie gegen einen Teil der echten EN-16931-/XRechnung-Regeln, und verbindet sich mit DATEV-Export und Lexware Office für die Übernahme in die Buchhaltung.
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